Die Energiewende wird durch die Bundesregierung beschlossen (ursächlich war deer Atomunfall in Fukushima am 11.03.2011).
Der Atomausstieg und die Abkehr von fossilen Energieträgern soll und muss durch den Ausbau der Erneuerbaren Energieanlagen aufgefangen werden. Die Energieversorgung soll transformiert werden.
Im Jahr 2011 findet der hessische Energiegipfel statt, bei dem das Ziel „2050 Energie zu 100% aus regenerativer Energie“ ausgegeben wird.
Die Regionalversammlung Nordhessen beim Regierungspräsidium Nordhessen beschließt die Aufstellung eines Teilregionalplans Energie.
Im Jahr 2012 stehen weite Flächen des Forstgutsbezirks Reinhardswald in der Diskussion zur Nutzung mit Windenergieanlagen.
Im August gründet sich die Energiegenossenschaft Reinhardswald zunächst mit den Bürgermeistern aller 9 Anrainerkommunen des Reinhardswaldes sowie einem privaten Windprojektierer. Bereits im Frühjahr 2013 beschließen alle Anrainerkommunen die Genossenschaftsanteile der Bürgermeister zu übernehmen, zu dessen Abgabe dieses sich verpflichtet hatten.
Im Frühjahr 2013 erfolgt die erste Offenlegung des Teilregionalplans Energie. Alle Anrainerkommunen des Reinhardswaldes geben eine ablehnende Stellungnahme zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Reinhardswald ab.
Im Jahr 2013 erfolgt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplan mit den Ziel Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die zweite Offenlegung des Teilregionalplans Energie erfolgt im Frühjahr 2015, worauf die Anrainerkommunen erneut eine ablehnende Stellungnahme zu den Windvorrangflächen abgeben. Jedoch lautet der gemeinsame Tenor aller Anrainerkommunen: „Wenn dennoch Vorranggebiete realisiert werden…, dann kann nur ausschließlich die Energiegenossenschaft Reinhardswald Berücksichtigung finden“.
Im Sommer 2015 finden zwischen der Energiegenossenschaft Reinhardswald und Hessen Forst Verhandlungen zum Windvorranggebiet Gahrenberg statt. Am Ende soll eine Referenzausschreibung stehen.
Der hessische Energiegipfel im November 2015 bestätigt noch einmal die in 2011 festgelegten Ziele
Im Juni 2016 wird die Windvorrangfläche Gahrenberg im Reinhardswald für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschrieben. Hierauf können sich Unternehmen aus aller Welt bewerben.
Aufgrund der Interventionen der Energiegenossenschaft Reinhardswald finden erneute Verhandlungen mit Hessen Forst satt. Am Ende steht die Einigung für die beiden Vorrangflächen Farrenplatz und Langenberg, wo nun die Energiegenossenschaft Reinhardswald Windenergieanlagen planen und bei Genehmigung errichten darf.
Leider verlassen im Jahr 2017 die Anrainerkommunen Bad Karlshafen, Hofgeismar, Oberweser, Reinhardshagen und Wahlsburg die Energiegenossenschaft Reinhardswald.
Im Jahr 2018 werden die Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG sowie die Windenergie Reinhardswald Verwaltungsgesellschaft mbH gegründet, an der die Energiegenossenschaft jeweils 51% hält. Die Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG ist mit der Planung und dem Bau der Windenergieanlagen auf dem Farrenplatz und dem Galgenberg im Reinhardswald beauftragt.
Im Februar 2022 Erteilung der immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von 18 Windenergieanlagen auf den Standorten am Farrenplatz und dem Galgenberg im Reinhardswald.

